Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Stand 27.12.2022

1. Allgemeiner Teil

1.1. Für den Fotografen Christoph Dittrich wird im Folgenden die Kurzbezeichnung „Fotograf“ verwendet. Der Auftraggeber wird als „Kunde“ bezeichnet.
1.2. Verkauf, Dienstleistungen und Lieferung erfolgen ausschließlich zu den nach stehenden genannten Bedingungen. Sie gelten für alle Angebote und erteilten Aufträge des Fotografen. Die Auftragserteilung gilt als Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgebend ist die zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses gültige Fassung. Abrufbar unter www.christophdittrich.at oder www.fotokasterl.at
1.3. Sie gelten als vereinbart mit der Beauftragung des Fotografen, der Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen durch den Kunden.
1.4. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen und erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.
1.5. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen.

2. Auftragsablauf, Leistung und Gewährleistung

2.1. Terminvereinbarungen, Umfang, Ort, Zeit und Ausführung der zu erbringenden Leistung ist in der Auftragsbestätigung geregelt.
2.2. Die Auftragserfüllung von Fotoaufträgen erfolgt durch einen Fotografen bzw. bei Fotoboxaufträgen ohne Anwesenheit eines Fotografen oder einer Aufsichtsperson. Kunden werden nach Möglichkeit beim Erstgespräch darüber informiert, außer es ist schriftlich explizit vereinbart, dass zwei Fotografen vor Ort sind bzw. bei Fotoboxaufträgen eine Aufsichtsperson während der Veranstaltung vor Ort ist. Hier muss ein Aufpreis vereinbart werden je nach Art und Dauer des Auftrags.
2.3. Dem Fotografen und seinen Erfüllungsgehilfen sind angemessene Pausen inkl. Verpflegung zu gewähren.
2.4. Bei Buchung eines Hochzeitspakets kommt eine verbindliche Buchung inkl. Terminreservierung erst mit der Überweisung der Anzahlung zustande, ein Fotobox-Auftrag oder eines anderen Shootings kommt ein Vertrag durch die schriftliche oder mündliche Auftragserteilung durch den Kunden und entsprechender schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Fotografen zustande, es bedarf keiner Unterzeichnung des Angebots, einer Auftragsbestätigung oder Überweisung einer Anzahlung. Änderungen oder Abweichungen gelten nur, soweit diese vom Fotografen ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind.
2.5. Sämtliche Arbeiten werden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Können und Gewissen ausgeführt. Der Fotograf kann den Auftrag auch – zur Gänze oder zum Teil – durch Dritte (Labors, etc.) ausführen lassen.
2.6. Sofern der Kunde keine schriftlichen Anordnungen trifft, ist der Fotograf hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrags frei. Dies gilt insbesondere für die Bildauffassung, die Auswahl der Fotomodelle, des Aufnahmeorts und der angewendeten optisch-technischen (fotografischen) Mittel. Abweichungen von früheren Lieferungen stellen als solche keinen Mangel dar. Eventuelle Änderungswünsche nachträglich können gesondert berechnet werden.
2.7. Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Kunden zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet (§ 1168a ABGB). Jedenfalls haftet der Fotograf nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
2.8. Der Fotograf behält sich bei Fotobox-Aufträgen das Recht vor diese durch funktionsgleiche Geräte zu ersetzen oder den Auftrag an andere Firmen auf gleichem Niveau weiterzugeben. Die Kunden werden darüber umgehend informiert.
2.9. Der Kunde trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht in der Person des Fotografen liegen, wie Wetterlage bei Außenaufnahmen, rechtzeitige Bereitstellung von Produkten und Requisiten, Ausfall von Modellen, Reisebehinderungen etc.
2.10. Sendungen reisen auf Kosten und Gefahr des Kunden.
2.11. Im Fall der Mangelhaftigkeit steht dem Kunden nur ein Verbesserungsanspruch durch den Fotografen zu. Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Farbdifferenzen bei Nachbestellungen gelten nicht als erheblicher Mangel.
2.12. Die Bildbearbeitung erfolgt mit einem farbkalibrierten Monitor. Die Farbdarstellung der Bilder an einem nicht kalibrierten Monitor, Smartphone usw. oder Druck in einem Labor kann dadurch verfälscht werden und stellt keinen Mangel dar.
2.13. Eine Lieferverzögerung, verursacht durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Lieferfristüberschreitung von Vorlieferanten etc., begründet keinen Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag sowie direkten oder indirekten Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Liefervertrages.
2.14. Die Ware oder Dienstleistung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum des Fotografen. Der Ersatz sämtlicher Mahn- und Inkassospesen sowie Verzugszinsen lt. Punkt 3.8. gilt als vereinbart.
2.15. Mündliche Vereinbarungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung damit sie Gültigkeit erlangen.
2.16. Der Fotograf übergibt an den Kunden keine Negative (RAW Format) oder unbearbeitete Fotos

3. Preise, Zahlungsbedingungen, Anzahlung

3.1. Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung steht dem Fotografen ein Werklohn (Honorar) nach seinen jeweils gültigen Preislisten, sonst ein angemessenes Honorar zu. Berechnet werden die am Tag der Lieferung gültigen Preise in Euro.
3.2. Alle Material- und sonstigen Kosten (Requisiten, Produkte, Modelle, Reisekosten, Aufenthaltsspesen, Visagisten etc.), auch wenn deren Beschaffung durch den Fotografen erfolgt, sind gesondert zu bezahlen.
3.3. Im Zuge der Durchführung der Arbeiten vom Kunden gewünschte Änderungen gehen zu seinen Lasten.
3.4. Konzeptionelle Leistungen (Beratung, Layout, sonstige grafische Leistungen etc.) sind im Aufnahmehonorar nicht enthalten. Dasselbe gilt für einen überdurchschnittlichen organisatorischen Aufwand oder einen solchen Besprechungsaufwand.
3.5. Ein Fototermin, Hochzeit oder Termin für eine Fotobox kann reserviert werden, gilt allerdings erst bei Erhalt der vereinbarten Anzahlung als gebucht. Bis zum Erhalt der Anzahlung kann der Termin anderweitig vergeben werden.
3.6. Bei Auftragserteilung werden mindestens 50€ bis zu 30% des Gesamtbetrages als Anzahlung fällig.
3.7. Sofern nicht anders vereinbart, ist bei Hochzeitsaufträgen der Rechnungsbetrag gemäß Zahlungsplan in der Auftragsbestätigung und bei sonstigen Fotoaufträgen bei Erstellung des Werkes oder bei Übergabe des fertigen Werkes zu begleichen. Bei Fotobox-Aufträgen ist der Gesamtbetrag vor der Vertragserfüllung jedoch spätestens am Tag der Veranstaltung in bar fällig.
3.8. Bei Zahlungsverzug werden Mahn- und Inkassospesen sowie Verzugszinsen in Höhe von 8% berechnet. Der Ersatz dieser Spesen gilt als vereinbart. Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass im Falle von Zahlungsverzug alle Arbeiten und Waren bis zur vollständigen Bezahlung einbehalten werden.
3.9. In Rechnung gestellte, aber nicht bezahlte Daten und Bilder bleiben das Eigentum des Fotografen und stehen dem Fotografen ohne jegliche Einschränkung der Nutzungsrechte bis zur vollständigen Bezahlung zur Verfügung.
3.10. Die Preise für Fotobox-Aufträge sind Pauschalpreise und gelten für den Veranstaltungstag an dem das Gerät in Verwendung war. Falls eine Anlieferung bzw. Abholung am Vortag erfolgt, stellen wir nur den einen Veranstaltungstag in Rechnung. Wird allerdings das Gerät bereits am Vortag bzw. am Tag nach der Veranstaltung, ohne Absprache des Fotografen, in Betrieb genommen, werden weitere 50% des Betrages in Rechnung gestellt.

4. Stornobedingungen

4.1. Für Stornierungen von Hochzeitsfotografie- und Fotobox-Aufträgen durch den Auftraggeber gelten folgende Stornosätze ab der Auftragserteilung als vereinbart:

– Bis zu 3 Monate vor dem vereinbarten Termin: 50% der Auftragssumme

– Bis zu 3 Wochen vor dem vereinbarten Termin: 70 % der Auftragssumme

– ab 1 Woche vor dem vereinbarten Termin: 90% der Auftragssumme

4.2. Für Stornierungen aller anderen Fotoaufträge gelten folgende Stornosätze ab der Auftragserteilung als vereinbart:

– Bis zu 2 Wochen vor dem Termin kann die Anzahlung als Gutschrift für einen Ersatztermin einbehalten werden oder auf Wunsch zurückgezahlt werden.

– 2 Wochen bis zu 24h vor dem Termin wird die Anzahlung als Gutschrift auf ein Ersatzshooting einbehalten.

– Ab 24h vor dem Shooting wird die Anzahlung als Stornogebühr einbehalten und kann nur bei nachweislich wichtigen Verhinderungsgründen bei einem Folgeshooting angerechnet werden. Dazu bedarf es dem Einverständnis und schriftlicher Zustimmung des Fotografen.

Wird ein Shooting ohne Anzahlung ausgemacht und kürzer als 24h vor dem Termin storniert, wird eine Stornogebühr von 100€ verrechnet und muss innerhalb von 7 Tagen auf das Konto des Fotografen überwiesen werden.

4.3. Der Widerruf ist in Textform (z.B, Brief oder E-Mail) an die folgende Adresse zu richten:

Christoph Dittrich
Pfingstwiese 24, 2011 Sierndorf
E-Mail: fotografie@christophdittrich.at

4.4. Für den Fall, dass der Fotograf durch höhere Gewalt oder anderen wichtigen Umständen (z.B. Unfall, Krankheit, Transportschaden, Wetterbedingungen) nicht zum vereinbarten Termin erscheinen kann, wird dieser Umstand dem Kunden umgehend mitgeteilt und es können keine Schadensansprüche geltend gemacht werden.

4.5. Der Fotograf bemüht sich bei Hochzeitsaufträgen einen Ersatzfotografen zu finden und zu vermitteln, kann aber keine Garantie übernehmen. In diesem Fall entstehen dem Kunden keine Kosten seitens dem Fotografen. Sofern kein Ersatzfotograf bereitgestellt werden kann, wird eine eventuell bereits geleistete Anzahlung rückerstattet.

4.6. Für den Fall, dass ein eventuell gebuchter Zweitfotograf durch höhere Gewalt oder anderen wichtigen Umständen (z.B. Unfall, Krankheit, Transportschaden, Wetterbedingungen) nicht zum vereinbarten Termin erscheinen kann, wird dieser Umstand dem Kunden umgehend mitgeteilt und es können keine Schadensansprüche geltend gemacht werden.

4.7. Bei Paketbuchung Ultimate und Black Label bemüht sich der Fotograf einen Ersatz für den gebuchten Zweitfotografen zu finden und zu vermitteln, kann aber keine Garantie übernehmen. Sofern kein Ersatz gefunden wird, wird der Hochzeitsauftrag ohne Preisnachlass oder Vergünstigung nur durch einen Fotografen begleitet.

4.8. Eine Teilstornierung von vereinbarten Hochzeitspaketen, ein Down Grade vom Paket BLACK Label auf PLATINUM ist nur mit dem Einverständnis des Fotografen möglich. In diesem Fall wird die Stornierung mit einer Ausfallsentschädigung von 50% der Einbußen abgegolten. Eine Teilstornierung von Buchungen unter Paket PLATINUM ist nicht möglich.

4.9. Für den Fall, dass bei Fotobox-Aufträgen der Fotograf durch höhere Gewalt oder anderen wichtigen Umständen (z.B. Unfall, Krankheit, Transportschaden, technisches Gebrechen an der Fotobox, Wetterbedingungen) nicht zum vereinbarten Termin erscheinen kann, wird dieser Umstand dem Kunden umgehend mitgeteilt und es können keine Schadensansprüche geltend gemacht werden.

4.10. Der Fotograf ist ohne Anerkennung einer Rechtspflicht bemüht, eine entsprechende Ersatz-Fotobox (z.B. durch einen anderen Anbieter) zu stellen, kann aber keine Garantie übernehmen. Die Kosten für die Ersatzfotobox ist durch den Kunden zu begleichen. Schadenersatz durch den Fotografen wird in diesem Falle nicht geleistet und eine eventuell bereits geleistete Anzahlung wird rückerstattet.

4.11. Der Fotograf behält sich das Recht vor, unter besonderen Umständen vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle einer Stornierung durch den Fotografen, wird der entrichtete Mietpreis oder Anzahlung vollständig erstattet.

5. Nutzungsrechte

5.1. Mit der Lieferung von Fotoaufträgen inkl. Fotoaufnahmen mit der Fotobox wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die private Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck.

5.2. Bei Fotobox-Aufträgen wird das einfache Nutzungsrecht auch zur Weitergabe an deren Veranstaltungsteilnehmer entsprechend der aufgezeichneten Personen für die im Rahmen dieses Vertrages geschaffenen verkörperten Dienstleistungsergebnisse übertragen. Eine Löschung des Bildmaterials von der Fotobox erfolgt nach freiem Ermessen des Fotografen, zur Speicherung oder zur Aufbewahrung ist der Fotograf nicht verpflichtet.

5.3. Jede über 5.1.+5.2. hinausgehende Nutzung und Verwertung zu kommerziellen Zwecken oder zu Werbe- und Geschäftszwecken ist nicht erlaubt, außer es ist vorher schriftlich vereinbart. Das gilt insbesondere für jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung/Bearbeitung des Bildmaterials, sowie jegliche Veröffentlichung zu Werbe- oder Geschäftszwecken, außer es ist schriftlich explizit vorher vereinbart worden.
5.4. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen.
5.5. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild, ausgenommen ist die Hochzeitsfotografie.
5.6. Jegliches vom Fotografen angefertigtes Bildmaterial (inkl. Aufnahmen mit der Fotobox) kann zur Eigenwerbung des Fotografen in analoger und digitaler Form, ausgedruckt wie auch in diversen Medien genutzt werden. Der oder die Kundin kann dagegen in schriftlicher Form Einspruch erheben, allerdings erhöht sich damit der jeweilige Preis um 20% des ursprünglichen Preises. Im Nachhinein kann das Einverständnis zurückgezogen werden, jedoch Bilder in diversen Medien können nachträglich nicht mehr gelöscht werden und der Mehrpreis wird danach in Rechnung gestellt. Darüber wird eine Weitergabe des Bildmaterials an Dritte zur Veröffentlichung zu Werbe- oder Geschäftszwecken ohne Rücksprache mit dem Kunden ausgeschlossen.

Gegen einzelne Fotos die der Kunde als unangemessen oder unvorteilhaft ansieht oder sich auf die Person nachteilig auswirken könnte, kann auch ohne Aufpreis auf Nutzung verzichtet werden, die Entscheidung darüber obliegt dem Fotografen. Das Foto wird umgehend gelöscht.

5.7. Der Fotograf ist berechtigt, die Lichtbilder in jeder ihm geeignet erscheinenden Weise (auch auf der Vorderseite) mit seiner Herstellerbezeichnung zu versehen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, für die Integrität der Herstellerbezeichnung zu sorgen, und zwar insbesondere bei erlaubter Weitergabe an Dritte (Drucker etc.). Erforderlichenfalls ist die Herstellerbezeichnung anzubringen bzw. zu erneuern. Dies gilt insbesondere auch für alle bei der Herstellung erstellten Vervielfältigungsmittel (Lithos, Platten etc.)
5.8. Unbeschadet aller gesetzlichen Ansprüche nach den §§ 81ff und 91ff UrhG gilt im Fall der Verletzung der Urheber- und/oder Leistungsschutzrechte an den vertragsgegenständlichen Aufnahmen folgendes: Die Ansprüche nach § 87 UrhG stehen unabhängig von einem Verschulden zu. Im Fall der Verletzung des Rechts auf Herstellerbezeichnung steht als immaterieller Schaden (§ 87 Abs. 2 UrhG) vorbehaltlich eines hinzukommenden Vermögensschadens (§ 87 Abs. 1 UrhG) zumindest ein Betrag in der Höhe des angemessenen Entgelts (§ 86 UrhG) zu. Der Auskunftsanspruch nach § 87a Abs. 1 UrhG gilt auch für den Beseitigungsanspruch.
5.9. Der Fotograf wird die Aufnahme ohne Rechtspflicht bis zu einem Jahr archivieren. Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung stehen dem Vertragspartner keinerlei Ansprüche zu.

5.10. Der Fotograf haftet in keiner Form für Missbrauch, den ein Teilnehmer eines Events mit den Fotos von anderen Teilnehmern eventuell betreiben könnte.

5.11. Bei Fotobox-Aufträgen sind Nacktbilder oder Bilder mit Gewaltverherrlichung, Jugendgefährdung oder Diskriminierung jeglicher Art strengstens verboten.

6. Auf- und Abbau der Fotobox

6.1. Für den Aufbau der Fotobox muss der Kunde eine Fläche von mindestens 4x4m zur Verfügung stellen. Außerdem ist der Kunde für die Stromversorgung verantwortlich. Der Kunde hat für den rechtzeitigen und unbegrenzten Zugang zur Lokalität Sorge zu tragen, ansonsten kann ein zeitgerechter Aufbau/Abbau nicht gewährleistet werden. Ist der Zugang zur vereinbarten Zeitpunkt nicht möglich, behält sich der Fotograf, nach einer angemessenen Frist von 30min das Recht vor, diesen Aufbau nicht durchzuführen und die Stornokosten in Rechnung zu stellen.

7. Haftung bei Hochzeitsfotografie- und sonstigen Fotoaufträgen

7.1. Für die Einholung einer allenfalls erforderlichen Zustimmung abgebildeter Gegenstände (z.B. Werke der Bildenden Kunst, Muster und Modelle, Marken, Fotovorlagen etc.) oder Personen (z.B. Modelle) hat der Kunde zu sorgen. Er hält den Fotografen diesbezüglich schad- und klaglos, insbesondere hinsichtlich der Ansprüche nach §§ 78 UhrG, 1041 ABGB. Der Fotograf garantiert die Zustimmung von Berechtigten (Urheber, abgebildete Personen etc.), insbesondere von Modellen, nur im Fall ausdrücklicher schriftlicher Zusage für die vertraglichen Verwendungszwecke.
7.2. Dem Kunden stehen bei Überschreitung eines von Fotografen angegebenen Liefertermins keine Ersatzansprüche zu, es sei denn, die Lieferverzögerung wurde vom Fotografen oder einer der Zulieferfirmen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht.
7.3. Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung von über Auftrag hergestellten Aufnahmen (Diapositive, Negativmaterial, Digitale Daten) haftet der Fotograf – aus welchem Rechtstitel immer – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf eigenes Verschulden und dasjenige seiner Bediensteten beschränkt; für Dritte (Labors etc.) haftet der Fotograf nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei der Auswahl. Jede Haftung ist auf die Materialkosten (sofern und soweit dies möglich ist) beschränkt. Weitere Ansprüche stehen dem Auftraggeber nicht zu; der Fotograf haftet insbesondere nicht für allfällige Reise- und Aufenthaltsspesen sowie für Drittkosten (Modelle, Assistenten, Visagisten und sonstiges Aufnahmepersonal) oder für entgangenen Gewinn und Folgeschäden.
7.4. Punkt 7.3. gilt entsprechend für den Fall des Verlusts oder der Beschädigung übergebener Vorlagen (Filme, Layouts, Display-Stücke, sonstige Vorlagen etc.) und übergebene Produkte und Requisiten. Wertvollere Gegenstände sind vom Kunden zu versichern.
7.5. Eine Haftung wird ausgeschlossen, sollte es dem Fotografen während der Ausführung des Auftrags unter besonderen Umständen (Einwirkung von außen, Unfall oder Krankheit) nicht mehr möglich sein, die Leistungen ordnungsgemäß fortzuführen und der Fototermin/Hochzeitsauftrag abgebrochen werden muss. Bei Buchung eines Zweitfotografen wird der verbleibende Auftrag mit nur einen (1) Fotografen fertiggestellt. Es kann keine Preisminderung geltend gemacht werden.

8. Haftung, Schadenersatz und vorzeitige Beendigung bei Fotobox-Aufträgen

8.1. Der Kunde hat für den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung Sorge zu tragen. Bei öffentlichen Veranstaltungen müssen Ordnungskräfte zur Verfügung stehen. Für Personen-, Sach- und Vermögungsschäden des Fotografen, die durch Vandalismus oder mutwillige Zerstörung zustande kommen, übernimmt der Kunde die volle Haftung für die gesamte technische Ausrüstung. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Fotobox inkl. Zubehör von der Anlieferung bist zu Rückgabe/Abholung die während der Mietzeit durch ihn oder durch Veranstaltungsteilnehmer/Gäste entstehen.
8.2. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Fotograf keine Verantwortung für die entstehenden Kosten durch die Stromentnahme am Veranstaltungsort trägt. Hierfür ist der Kunde verantwortlich.
8.3. Der Fotograf wird keinerlei Form von bedrohlichem Verhalten gegen ihn und ev. Mitarbeitern oder Missbrauch von Eigentum tolerieren. Sollte dies jedoch dennoch der Fall sein, so behält sich der Fotograf das Recht vor, jegliche Leistungen umgehend vorzeitig zu beendigen.
8.4. Wird die Fotobox, deren Bestandteile oder gemietetes Zubehör gestohlen bzw. gehen die Mietobjekte verloren, haftet der Kunde für die Wiederbeschaffung des jeweiligen Mietgegenstandes. Bemessungsgrundlage ist der aktuelle Neuwert der betroffenen Gegenstände. Der Kunde haftet nicht für Defekte, die offensichtlich ohne äußere Einwirkung und auf Verschleiß der Geräte zurückzuführen sind.
8.5. Der Kunde hat die Mietgegenstände sorgsam zu behandeln und ist verpflichtet, den Fotografen technische Störungen unverzüglich mitzuteilen. Reparaturen dürfen ausschließlich durch den Fotografen durchgeführt werden.
8.6. Für fahrlässige Schäden oder Diebstahl von Fotobox Requisiten oder ist ein größter Teil der Requisiten ist nicht mehr verwendbar werden einmalig 80 Euro in Rechnung gestellt.
8.7. Der Fotograf haftet nicht, wenn aufgrund einer Platzänderung der Fotobox, die Fotobox dann nicht mehr ordnungsgemäß funktioniert.
8.8. Dem Kunden ist es ausdrücklich untersagt, ohne vorherige Absprache mit dem Fotografen, die Fotobox zu öffnen. Dies bezieht sich insbesondere auf Einstellungen der Software bzw. dem unsachgemäßen Öffnen der Fotobox. Eine Untervermietung der Mietsache ist nicht gestattet. Ein Verbringen der Mietsache an einen anderen als den Ort der durch den Fotografen vorgenommenen Inbetriebnahme ist durch den Kunden oder Dritte nicht gestattet.
8.9. Wenn sich der Kunde für die Greenscreen Technik entscheidet können wir Fehlfunktionen im Outdoor Bereich nicht ausschließen. Durch ständig sich ändernde Lichtverhältnisse erkennt die Software das Grün nicht und kann es nicht durch das digitale Bild ersetzen.
8.10. Für den Fall, dass es während Fotobox-Aufträgen zu technischen Störungen kommt, haftet der Fotograf nur für grob fahrlässiges Verschulden. Sollte es im Falle einer groben Fahrlässigkeit nicht mehr möglich sein, die Leistungen ordnungsgemäß fortzuführen, wird der Kunde für die Ausfallszeit eine Minderung des Rechnungsbetrages im Verhältnis zur gebuchten Stundenzahl erhalten.

9. Salvatorische Klausel

9.1 Sollte ein Teil dieser Vereinbarung nichtig oder unwirksam sein oder werden, so soll an die Stelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung eine sinnvolle und dem Geist dieser Vereinbarung angemessene Ersatzregelung treten, von der angenommen werden kann, dass die Parteien sie vereinbart hätten, wenn sie die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit gekannt hätten. Die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung bleiben von der Nichtigkeit oder Unwirksamkeit unberührt.

10. Datenschutz

10.1. Der Kunde nimmt die Datenschutzmitteilung (abrufbar unter www.christophdittrich.at oder www.fotokasterl.at), sofern diesem nicht eine weiterführende Mitteilung zugegangen ist, zur Kenntnis und bestätigt, dass der Fotograf damit die ihn treffenden Informationspflichten erfüllt hat.
10.2. Der Kunde erteilt auch unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzbestimmungen seine Einwilligung, dass seine personenbezogenen Daten und insbesondere die hergestellten Lichtbilder im Sinne einer Veröffentlichung zu Werbezwecken des Fotografen verarbeitet werden

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

11.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus mündlicher oder schriftlicher Auftragserteilung sowie aus den Lieferungen ergebenden Rechte und Pflichten ist ausschließlich der Unternehmenssitz des Fotografen.

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